OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.08.2007 (5 WF 44/07)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts vom 12.01.2007 erfolgte Gebührenwertfestsetzung ist mangels Erreichens des Beschwerdewertes von 200,- EUR bereits unzulässig (§ 68 Abs. 1 [...]