OLG Köln - Beschluß vom 05.11.2001 (16 Wx 220/01)
Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 20,69g Abs. 1 S. 1, 29 Abs. 1 FGG), hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts hält rechtlicher Nachprüfung stand (§§ 27 FGG, 550 ZPO). Das [...]