LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 17.10.2005 (2 Ta 222/05)
I. Die Parteien haben in der Hauptsache um die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten. Im Gütetermin vom 01.03.2005 haben die Parteien einen verfahrensbeendenden Vergleich abgeschlossen. Mit Beschluss vom 11.07.2005 [...]