BSG - Beschluss vom 18.10.2019 (B 8 SO 62/19 S)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. März 2019 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]