BSG - Beschluß vom 21.10.1998 (B 9 V 92/98 B)
Zwischen den Beteiligten ist die Neufeststellung des Versorgungsanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) streitig. Der Kläger ist zwar als Kriegsbeschädigter anerkannt, erhält jedoch keine Versorgungsrente, da [...]