LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 01.03.2023 (L 2 SO 304/23 ER-B)
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen vom 29. Dezember 2022 aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023, längstens [...]