OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010 - W Verg 6/10 "Rügefrist"

Zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB"Abwasserbetriebsführung"

OLG Dresden, Beschl. v. 07.05.2010 - W Verg 6/10, IBR 2010, 419, Vergaberecht 2010, 666

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Kriterium der Unverzüglichkeit für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Der Anwendung der Rügepräklusion gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die EuGH-Rechtsprechung nicht entgegen.”

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: