Zu § 19 Abs. 3 und § 20 SektVOUnvollständige Referenzen können nicht nachgebessert werden
OLG Celle, Beschl. v. 24.04.2014 - 13 Verg 2/14
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Nachfordern von unvollständigen Referenzen.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Legt ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die Bestätigung eines Referenzauftraggebers bei, die nicht auf einem vorgegebenen Vordruck erfolgt ist und inhaltlich nicht alle dort erfragten Angaben enthält, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht, weil die Bestätigung nicht fehlt oder bereits formal den Anforderungen nicht entspricht."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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