KG Berlin, Beschluss vom 13.05.2013 - Verg 10/12

Zu § 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Abs. 1 Nr. 1c VOB/A Zwingender Angebotsausschluss bei fehlenden nicht wertungsrelevanten Preisangeboten für Eventualpositionen

KG Berlin, Beschl. v. 13.05.2013 - Verg 10/12 VPR 2013, 21

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem zwingenden Angebotsausschluss bei fehlenden nicht wertungsrelevanten Preisangaben für Eventualpositionen.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

"1. Fordert die Vergabestelle zu Preisangaben für Eventualpositionen auf, ist auf diese Preise § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A anzuwenden, selbst wenn der abgefragte Preis für die Wertung der Angebote unerheblich ist und die Vergabestelle nach den Bedingungen des zu vergebenden Auftrages völlig frei in der Entscheidung darüber sein soll, ob und ggfl. bei wem sie die Eventualpositionen später in Auftrag gibt.

2. Ein Angebot ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c VOB/A bei mehr als einer fehlenden Preisangabe (hier: 6 Preisangaben) auszuschließen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.