Zu § 280 Abs. 1 BGB, §
OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.06.2016 - 1 U 151/15, ibr-online
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unterhalb des Schwellenwerts ohne vorherige Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
"1. Die Bieter haben - auch im Unterschwellenbereich - gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften den Bietern einen Schaden zufügt.
2. Der Geltendmachung von Schadensersatzanasprüchen steht nicht entgegen, dass ein Bieter zuvor keinen Primärrechtsschutz - hier in Form einer einstweiligen Verfügung - in Anspruch genommen hat."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|
Copyright 2024
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Copyright 2024
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG