OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016 - 1 U 151/15

Zu § 280 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 1 Nr. 5 und § 16 Abs. 1 Nr. 1b VOB/A 2012"Unterhalb des Schwellenwerts: Schadensersatz auch ohne Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz"

OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.06.2016 - 1 U 151/15, ibr-online

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unterhalb des Schwellenwerts ohne vorherige Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

"1. Die Bieter haben - auch im Unterschwellenbereich - gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften den Bietern einen Schaden zufügt.

2. Der Geltendmachung von Schadensersatzanasprüchen steht nicht entgegen, dass ein Bieter zuvor keinen Primärrechtsschutz - hier in Form einer einstweiligen Verfügung - in Anspruch genommen hat."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: