OLG Jena, Beschluss vom 08.12.2008 - 9 U 431/08 "Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte"

Zu §§ 241, 280, 311, 823, 1004; Art. 3 GG, § 1 UWG; § 2 VgV; §§ 935 ff. ZPO Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OLG Jena, Urt. v. 08.12.2008 - 9 U 431/08 IBR 2009, 101

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

dem Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsätze:

1.

Unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV ist für den Primärrechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig; Bieter können die Unterlassung der beabsichtigten Auftragserteilung an einen Konkurrenten im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO geltend machen.

2.

Ein entsprechender Verfügungsanspruch kann sich aus den §§ 1004, 823 BBG i.V.m. Art. 3 GG ergeben. Daneben kommen Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nach den §§ 311 Abs. 2, 241, 280 BGB in Betracht, solange die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert.

3.