OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 13/19

Zu § 160 Abs. 2 und 3 GWB

Eine telefonische Rüge ist möglich

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.10.2019 - Verg 13/19, VPR 2020, 3239

I. Der Beschluss nimmt Stellung dazu,

ob eine wirksame Rüge auch telefonisch möglich ist.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

Eine wirksame Rüge ist an keine bestimmte Form gebunden, sie ist auch telefonisch möglich. Die Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers, dass Vergaberechtsverstöße schriftlich unter Verwendung eines Vordrucks zu rügen sind, stellt eine unzulässige und damit für die Bieter unbeachtliche Einengung gesetzlich zugelassener Rügeformen dar.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: