KG Berlin, Beschl. v. 23.06.2011 - 2 Verg 7/10 "Zuschlag auf ein Unterkostenangebot"

Zu § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A 2006, § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009Der Zuschlag darf auch auf ein Unterkostenangebot erfolgen KG Berlin, Beschl. v. 23.06.2011 - 2 Verg 7/10 IBR 2012, 103

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Zuschlag auch auf ein Unterkostenangebot erfolgen darf.

II. Der Beschluss hat folgende (nicht amtliche) Leitsätze:

1.

"Der Auftraggeber kann auf Unterkostenangebote auch bei einem beachtlichen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Zuschlag erteilen, ohne dass sich Bieter auf die Verletzung der in erster Linie den Auftraggeber schützenden Vorschrift zur Preisangemessenheit berufen können.

2.

Die Preisangemessenheitsprüfung entfaltet erst dann bieterschützende Wirkung, wenn für den Auftraggeber feststeht, dass er mit der Auftragserteilung wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen begünstigt oder ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben worden ist, Mitbewerber insgesamt vom Markt zu verdrängen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.

Die Vergabestelle hat 2008 die in Berlin im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Antragstellerin rügt nach dem Absageschreiben den von der Beigeladenen angebotenen Preis als unangemessen niedrig und reicht diesbezüglich einen Nachprüfungsantrag ein. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen und die Antragstellerin hat hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt.