Zu §§ 280, 311 BGB, §
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.08.2011 -
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Primärrechtschutz bei Anwendung der
II. Der Beschluss hat folgende (nicht amtliche nach IBR zitierte) Leitsätze:
"1. Auch gegenüber privaten Auftraggebern, die bei Durchführung eines Vergabeverfahrens die Einhaltung der
2. Der Primärrechtschutz ist vor den ordentlichen Gerichten durch Entscheidung über eine einstweilige Verfügung zu gewähren.
3. Um einem Bieter den ihm zustehenden Primärrechtschutz effektiv gewähren zu können, ist gegebenenfalls dem privaten Auftraggeber zunächst durch eine Zwischenverfügung der Vertragsschluss zu untersagen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
1. | Der private Auftraggeber schrieb Mitte 2011 Trockenbauarbeiten unter Zugrundelegung der |
2. |
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|
Copyright 2024
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Copyright 2024
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG