Zu §
OLG München, Beschl. v. 23.12.2010 - Verg 21/10 IBR 2011,
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Erklärungen.
II. Der Beschluss hat folgenden (nicht amtlichen) Leitsatz:
"Der öffentliche Auftraggeber ist nach §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Die Vergabestelle schrieb europaweit am 15.06.2010 im Offenen Verfahren Gerüstbau- und Fassadenarbeiten an einer Realschule aus. Sechs Bieter haben Angebote abgegeben. Die Vergabestelle teilte der an dritter Stelle liegenden Antragstellerin mit, dass ihr Hauptangebot und die Nebenangebote wegen fehlender Erklärungen auszuschließen seien. Auch die übrigen fünf Angebote seien wegen fehlender Erklärungen auszuschließen, so dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Die Antragsstellerin stellt am 25.08.2010 Nachprüfungsantrag und die Vergabestelle hat mit Bekanntmachung vom 03.11.2010 ein neues Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet. |
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