OLG München, Beschluss vom 31.01.2013 - Verg 31/12

Zu § 3 Abs. 1 und 9 VgV"Erneute Überprüfung der ursprünglichen Schätzung des Auftragswerts, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben"

OLG München, Beschl. v. 31.01.2013 - Verg 31/12 IBR 2013, S.365 = BauR 2013, 477

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

den Voraussetzungen einer erneuten Schätzung des Auftragswerts bei einer Gesamtbaumaßnahme mit mehreren Ausschreibungen.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Der Auftraggeber kann sich, wenn er eine Gesamtbaumaßnahme in mehrere Ausschreibungen unterteilt, jedenfalls dann nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung des Auftragswerts berufen, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.

Die Vergabestelle schrieb am 16.03.2012 den ersten Bauabschnitt einer Ortsumgehung öffentlich in drei Losen national aus. Die letzte Kostenschätzung vom Juli 2010 ergab einen Betrag für die Gesamtbaumaßnahme von 4,795 Mio. Euro. Im August 2010 schrieb die Vergabestelle zunächst das Brückenbauwerk aus. Die an erster Stelle liegende Bieterin für den 1. BA wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag mit der Begründung zurück, dass die Antragstellerin die falsche Vergabeart (national statt europaweit) nicht unverzüglich und nicht bis zur Angebotsabgabe gerügt habe.

2.