Zu §
OLG München, Beschl. v. 25.07.2013 - Verg 7/13 IBR-Online
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Frage, ob der mit den Leistungsphasen 1-4 vorbefasste Bieter Projektant i.S.d. §
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
"1. Ein Bieter, der die Entwurfsplanung ausgeführt hat, ist bei der Vergabe von Bauüberwachungsleistungen generell als vorbefasst anzusehen, ebenso ein Zielplaner für die anschließend ausgeschriebene Projektsteuerung.
2. Ein vorbefasster Bieter kann nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn durch seine Teilnahme der Wettbewerb verfälscht wird. Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des einen vorbefassten Bieters durch Information aller anderen Bieter auszugleichen. Welche Egalisierungsmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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