OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11 Mindestanforderung einer dreijährigen Geschäftstätigkeit auch des Nachunternehmers

Zu § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/AMindestanforderung einer dreijährigen Geschäftstätigkeit auch des Nachunternehmers OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.11.2011 - Verg 60/11 IBR-online

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Vorgabe einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit auch für Nachunternehmer.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

1.

"Erfüllt ein Bauprojekt alle Merkmale eines Großbauvorhabens, ist die Vorgabe einer mindestens 3-jährigen Geschäftstätigkeit vergaberechtlich nicht als unangemessen oder mit dem Auftragsgegenstand nicht zusammenhängend zu beanstanden. …

2.

Ein Nachunternehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: