Zu §§
Auch eine eindeutig erscheinende Erklärung kann unklar sein und ist aufzuklären
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.04.2020 - Verg 30/19
I. Der Beschluss nimmt Stellung dazu,
ob eine eindeutig erscheinende Erklärung unklar sein kann und aufzuklären ist.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
1. | Auch eine dem Wortlaut nach eindeutig erscheinende Erklärung kann unter Berücksichtigung der Begleitumstände unklar sein. |
2. | Unklarheiten im Angebot hat der öffentliche Auftraggeber aufzuklären. |
3. | Ergibt die Aufklärung, dass geforderte Erklärungen oder Nachweise fehlen, hat der öffentliche Auftraggeber diese nachzufordern, wenn kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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