OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.12.2011 - Verg 81/11 "Zur Rügeverpflichtung"

Zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB, §§ 130, 651g Abs. 1 BGB und § 17 Abs. 1 Satz 1 EG VOL/ARüge mit Angebotsabgabe zu spät OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.12.2011 - Verg 81/11 IBR 2012, 219

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Rügepflicht gemä. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VOB/B innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe.

II. Der Beschluss hat folgenden (nicht amtlichen IBR-) Leitsatz:

"Die Rüge ist als geschäftsähnliche Handlung anzusehen. Für sie gilt deshalb u.a. § 130 BGB entsprechend. Zugang liegt vor, wenn das Rügeschreiben so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Rüge darf daher nicht mit dem Angebot, sondern muss in einem gesonderten Rügeschreiben erhoben werden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.