OLG München, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 19/12

Zu § 2 Nr. 3, § 3 VgV "Berücksichtigung von Planungsleistungen für ein Bauvorhaben bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes im Einzelfall möglich"

OLG München, Beschl. v. 31.10.2013 - Verg 19/12IBR 2013, S. 40 = BauR 2013, 487

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Frage, ob bei der Schätzung des Gesamtauftragswerts auch Planungsleistungen zu berücksichtigen sind.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Werden für ein Bauvorhaben nicht nur die Bauleistung, sondern in einem gewissen Umfang auch Planungsleistungen ausdrücklich ausgeschrieben, sind diese bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes zu berücksichtigen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.