Zu § 2 Nr. 3, § 3 VgV "Berücksichtigung von Planungsleistungen für ein Bauvorhaben bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes im Einzelfall möglich"
OLG München, Beschl. v. 31.10.2013 -
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Frage, ob bei der Schätzung des Gesamtauftragswerts auch Planungsleistungen zu berücksichtigen sind.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Werden für ein Bauvorhaben nicht nur die Bauleistung, sondern in einem gewissen Umfang auch Planungsleistungen ausdrücklich ausgeschrieben, sind diese bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes zu berücksichtigen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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