OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2008 - 11 Verg 12/08 "Bietergemeinschaft"

Zu § 97 Abs. 2 GWB, § 25 Nr. 1 Abs. 1a VOB/A und § 3a Nr. 6a VOB/A

OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.08.2008 - 11 Verg 12/08, IBR-Online

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Angebotsausschluss einer Bietergemeinschaft bei nachträglicher Bildung.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz (nicht amtlich):

"Eine nach Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildete Bietergemeinschaft kann kein in die Wertung einzubeziehendes Angebot abgeben.”

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: