Zu §
Mangelnde Finanzierbarkeit als Aufhebungsgrund
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.08.2017 -
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Aufhebung einer Ausschreibung mangels Finanzierbarkeit.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
Die mangelnde Finanzierbarkeit eines Vorhabens kann ein schwerwiegender Grund im Sinne des §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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