Zu §
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2013 - Verg 20/13 VPR 2014, 2069
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Zulässigkeit der Gewichtung des Preises mit 95 % bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot ergehen und legt der Auftraggeber als Unterkriterien zu 95 % den Preis und zu 5 % die Terminplanung fest, ist der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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