OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 - Verg 20/13

Zu § 97 Abs. 5 GWB, § 29 Abs. 1 SektVOGewichtung des Preises mit 95 % unzulässig bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2013 - Verg 20/13 VPR 2014, 2069

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Zulässigkeit der Gewichtung des Preises mit 95 % bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot ergehen und legt der Auftraggeber als Unterkriterien zu 95 % den Preis und zu 5 % die Terminplanung fest, ist der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 5 GWB und die Selbstbindung des Auftraggebers an das in der Bekanntmachung angegebene Zuschlagskriterium verletzt.”

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: