BayObLG, Beschluss 06.12.2023 - Verg 7/23e

Zu § 242 BGB und § 97 Abs. 6 GWBUnzumutbare Angebotskalkulation

BayObLG, Beschluss 06.12.2023 - Verg 7/23e

I. Der Beschluss nimmt Stellung dazu,

wann für alle potentiellen Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

1.

Eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation ist unzumutbar, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maaß hinausgehen, das Bietern typischerweise obliegt, wobei eine die Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Abwägung der Interessen der Bieter und des öffentlichen Auftraggebers erforderlich ist. Vertragsbestimmungen, die jeweils für sich genommen eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht unzumutbar machen, können eben diese Wirkung in ihrer Kombination haben (hier bejaht bei der Vorgabe absehbar nicht marktgerechter Maximalstundensätze für den auf Stundenhonorarbasis zu vergütenden Teil des Auftrags bei gleichzeitig mehrjähriger Laufzeit).

2.

Eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation kann nicht nur dann als unzumutbar zu werten sein, wenn sich die Gestaltung der Vergabeunterlagen auf die kalkulatorischen Herausforderungen der Bieter ungleich auswirkt; einen Vergaberechtsverstoß stellt es vielmehr auch dar, wenn die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers bewirken, dass für alle potenziellen Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist.