Zu §
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 19/14 = VPR 2015, 108
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
dem Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Preisangaben zur Wartung.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Wird die Angabe von Preisen im Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig gefordert, sind Angebote, in denen diese Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben werden, zwingend von der Wertung auszuschließen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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