OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Verg 56/04 "Holzprofile"

Zu § 21 Nr. 2, § 25 Nr. 4, § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A

Technische Spezifikationen, Nebenangebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Verg 56/04 "Holzprofile" Vergabe 2005, 188

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu:

Begriff der Technischen Spezifikation i.S.v. § 21 Nr. 2 VOB/A.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

1.

Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt auch dann vor, wenn der technische Inhalt abgeändert und etwas anderes als die ausgeschriebene Leistung angeboten wird.

2.

Die Auslegung von § 21 Nr. 2 VOB/A führt zu dem Ergebnis, dass ein Abweichen der angebotenen Leistungen von vorgesehenen »Technischen Spezifikationen« nur dann anzunehmen ist, wenn die Leistung anhand von allgemein formulierten, standardisierten, technischen Vorgaben beschrieben ist. Nicht hierunter fallen die vom Auftraggeber individuell für den Einzelfall konkret ausgewählten und geforderten technischen Vorgaben.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: