OLG München, Beschluss vom 22.11.2012 - Verg 22/12

Zu § 16 Abs. 1 Nr. 2c VOB/A"Selbstreinigungsmaßnahmen bei schwerer Verfehlung schon vor Angebotsabgabe notwendig"

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

den Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren bei nachweislich schwerer Verfehlung und von der Bieterin durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen.

II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:

"1. Das Angebot eines Bieters ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber eine nachweislich schwere Verfehlung des Bieters festgestellt und seine auf den konkreten Auftrag bezogene Prognose ergeben hat, dass aufgrund dieses Sachverhalts die Zuverlässigkeit des Bieters nicht bejaht werden kann.

2. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, steht dem Auftraggeber kein Ermessen mehr für die Frage zu, ob das Angebot in der Wertung bleiben kann. Das Angebot ist auszuschließen.

3. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung der Vergabestelle ist die letzte mündliche Verhandlung im Nachprüfungsverfahren."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.