Zu §
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
den Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren bei nachweislich schwerer Verfehlung und von der Bieterin durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen.
II. Der Beschluss hat folgende Leitsätze:
"1. Das Angebot eines Bieters ist nach §
2. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, steht dem Auftraggeber kein Ermessen mehr für die Frage zu, ob das Angebot in der Wertung bleiben kann. Das Angebot ist auszuschließen.
3. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung der Vergabestelle ist die letzte mündliche Verhandlung im Nachprüfungsverfahren."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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