Zu §§
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.09.2013 - 15 Verg 3/13 IBR-Online
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen unangemessen hohen Preises bei nur einem Bieter.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
"Die Aufhebung einer Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen ist ermessensfehlerhaft, falls das einzige Angebot 19,3 % über der Kostenberechnung liegt und die Auftraggeberin das Angebot nicht aufklärt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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