OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2013 - 15 Verg 3/13

Zu §§ 16 Abs. 6 Nr. 1 und 17 Abs. 1 VOB/A-EG Aufhebung der Ausschreibung wegen unangemessen hohen Preises

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.09.2013 - 15 Verg 3/13 IBR-Online

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

der Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen unangemessen hohen Preises bei nur einem Bieter.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Die Aufhebung einer Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen ist ermessensfehlerhaft, falls das einzige Angebot 19,3 % über der Kostenberechnung liegt und die Auftraggeberin das Angebot nicht aufklärt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: