OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07 "Fernmeldetechnik"

(1) Zu § 30a VOB/A, 25a Nr. 3 VOB/A

Eine Begründung für die Nichtzulassung von Nebenangeboten und die Wahl bestimmter Eigenschaften für die Leistung im Vergabevermerk ist nicht erforderlich.

OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 — Verg 7/07 "Fernmeldetechnik"

Vergaberecht 2007, 799 = IBR 2007, 636

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu:

dem notwendigen Inhalt des Vergabevermerks bei einer Nichtzulassung von Nebenangeboten und der Wahl bestimmter Eigenschaften der Leistung.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

Im Vergabevermerk muss grundsätzlich weder eine Begründung für die Nichtzulassung von Nebenangeboten noch für die Wahl bestimmter Eigenschaften der Leistung dokumentiert werden.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: