OLG Naumburg - Urteil vom 04.11.2005 (10 U 11/05)
I. Der Kläger macht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner restlichen Werklohn in Höhe von 31.988,37 Euro nebst Zinsen geltend. Die Beklagten beauftragten den Kläger, handelnd unter der Firma H. Baugeschäft, unter dem [...]