OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.05.2009 (7 B 91/09)
Die Baugenehmigung ist mit abstandflächenrechtlichen Anforderungen vereinbar, obwohl das Wohnhaus der Beigeladenen nur einen Abstand zwischen 1,35 m und 1,66 m zur Grenze des Grundstücks des Antragstellers einhält. Es [...]