OVG Bremen - Beschluss vom 01.12.2021 (1 LB 331/21)
Das Berufungsverfahren wird eingestellt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. I. Die Entscheidung kann vorliegend [...]