BayObLG - Beschluss vom 31.03.2004 (3Z BR 250/03)
I. Für den Betroffenen war bis zum 9.4.2002 der Beschwerdeführer zum Betreuer bestellt für die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, Krankenkassen, [...]