BayObLG - Beschluss vom 18.05.2004 (1Z BR 30/04)
I. Die 1931 geborene Beteiligte zu 1 ist verwitwet und hat keine leiblichen Kinder. Sie hat am 10.12.1991 den 1970 geborenen Beteiligten zu 3, einen Neffen, als Kind angenommen. Zwischen der Beteiligten zu 1 und ihrem [...]