BFH - Beschluss vom 01.04.2005 (VIII B 199/03)
Die Beschwerde ist unzulässig, jedenfalls unbegründet. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben weder den gerügten Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) noch die grundsätzliche [...]