BGH - Beschluss vom 09.05.2012 (IX ZB 29/12)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg vom 30. August 2011 (4 T 10/11) wird auf Kosten der Rechtsbeschwerdeführerin als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des [...]