BGH - Beschluß vom 09.10.2002 (5 StR 42/02)
Das Landgericht hat in Anwendung von § 74 JGG davon abgesehen, den Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Hiernach entbehrt die sofortige Beschwerde des Angeklagten P. der Beschwer, so daß dieses Rechtsmittel [...]