BayObLG - Beschluss vom 20.03.2001 (2Z BR 101/00)
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus vier Wohnungen bestehenden Anlage, deren Verwalter der weitere Beteiligte ist. Dem Antragsteller gehören 241,35/1000 Eigentumsanteile, [...]