LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 03.11.2006 (4 Ta 206/06)
I. Im Ausgangsverfahren machte die Klägerin zunächst die Zahlung von Arbeitsvergütung in Höhe von 4.021,28 EUR gegenüber der Beklagten geltend. Sie erweiterte die Klage mit Schriftsatz vom 26.07.2006 um die Erteilung [...]