BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04 - "Gebäudemanagement?

Zu § 25 Nr. 5 VOB/A

Zulässigkeit von Nebenangeboten

BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04 - "Gebäudemanagement"

VergabeR 2004, 654 = IBR 2004, 535

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu:

Zulässigkeit von Nebenangeboten und deren Mindestanforderungen

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

Ein zugelassenes Nebenangebot kann dann nicht gewertet werden, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16.10.2003, VergabeR 2004, 50).

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: