OLG Brandenburg - Urteil vom 02.05.2001 (7 U 173/99)
Die Klägerin nimmt den Beklagten als Empfänger von Baugeld auf Schadensersatz wegen des Ausfalls mit einem Vergütungsanspruch für Bauleistungen in Höhe von nunmehr 1.925.590,57 DM in Anspruch. Der Zeuge S. beauftragte [...]