OLG Köln - Beschluß vom 31.05.2002 (11 W 26/02)
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Landgericht hat dem Beklagten die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Unrecht verweigert. Seine - aufgrund des rechtzeitigen Einspruchs gegen das Versäumnisurteil vom [...]