BVerwG - Beschluss vom 13.09.2002 (6 PB 11.02)
Die Beschwerde ist unbegründet. Eine die Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 2 NdsPersVG, § 92 a, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG eröffnende Abweichung besteht nur dann, wenn das Beschwerdegericht seinem Beschluss einen [...]