BVerwG - Beschluß vom 06.07.2001 (4 B 50.01)
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist, soweit sie zulässig ist, jedenfalls unbegründet. I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr der Kläger beilegt. [...]