OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.05.2019 (4 E 172/19)
Auf die Beschwerde der Kläger wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16.1.2019 geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 5.000,00 Euro [...]