VGH Bayern - Beschluss vom 09.11.2021 (8 CS 21.2166)
I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro [...]