LAG Köln - Beschluss vom 14.07.2003 (2 Ta 191/03)
Zu Recht hat das Arbeitsgericht bei der Streitwertbemessung das Fahrgeld in Höhe von 153,39 EUR außer Betracht gelassen. Dieser Betrag wurde als Auslagenersatz gezahlt, wie sich daraus ergibt, dass er weder der [...]