LSG Thüringen - Beschluss vom 05.12.2013 (L 6 SF 792/13 B)
Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 27. Dezember 2012 aufgehoben und die Gebühren des Beschwerdeführers auf 547,40 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet [...]