LSG Bayern - Beschluss vom 19.09.2008 (L 5 SF 130/08)
Die Ablehnung des Vorsitzenden der 10. Kammer des Sozialgerichts Landshut, Richter am Sozialgericht B., wegen Besorgnis der Befangenheit ist unbegründet. I. Die Kläger führen vor der 10. Kammer des Sozialgerichts [...]